Wasserschaden in der Wohnung: Die ersten Schritte
Ein feuchter Fleck an der Decke, Wasser aus einer Leitung: Was in den ersten Stunden passiert, entscheidet oft darüber, ob die Versicherung später zahlt. Wichtig zu wissen: Die Gebäudeversicherung hat nicht der einzelne Eigentümer abgeschlossen, sondern die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Die Meldung an den Versicherer läuft deshalb über die Verwaltung. Mieter wenden sich an ihren Vermieter.
Das sollten Sie sofort tun
- Schaden begrenzen: Sperren Sie die Wasserzufuhr ab, soweit das gefahrlos möglich ist.
- Verwaltung informieren: Teilen Sie mit, wo das Wasser austritt, seit wann der Schaden besteht und was Sie bereits unternommen haben.
- Fotos machen: Sie sind für die Schadenmeldung besonders wichtig.
- Aufträge absprechen: Art, Umfang und voraussichtliche Kosten einer Trocknung stimmt die Verwaltung mit dem Versicherer ab. Vergeben Sie größere Aufträge bitte nicht ohne Rücksprache.
Was die Versicherung zahlt und was nicht
Ersetzt werden nur die schadenbedingten Kosten. Zudem muss die Ursache fachgerecht repariert werden, sonst kann der Versicherer die Übernahme ablehnen.
Nicht jede Feuchtigkeit ist ein Versicherungsfall. Ein Beispiel: Verrutscht bei einem leichten Wind ein Dachziegel und dringt Regen in die Dachwohnung ein, liegt kein Sturmschaden vor, denn Versicherer rechnen Sturm in der Regel erst ab Windstärke 8 (etwa 62 km/h). Der Schaden in der Wohnung bleibt dann meist beim Eigentümer. Das Dach selbst muss die Gemeinschaft allerdings zügig instand setzen, darauf hat jeder Eigentümer Anspruch; verzögert sie das pflichtwidrig, kann sie schadenersatzpflichtig werden.
Im Zweifel lohnt sich eine schriftliche Einschätzung des Versicherers.
Grundlage: §§ 18, 19 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); zum Versicherungsschutz die Bedingungen des jeweiligen Wohngebäude-Versicherungsvertrags
Stand Oktober 2026. Dieser Tipp ist eine allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder handwerkliche Beratung. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Fachbetrieb.
